Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Gastspielvereinbarungen zwischen uns (nachfolgend Theater genannt) und einem Vertragsnehmer (nachfolgend Veranstalter genannt). Dabei kann es sich sowohl um eine natürliche Person oder auch eine juristische Person handeln.


§2 - Zustandekommen des Vertrages, Speicherung des Vertragstextes

Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Gastspielvereinbarungen zwischen dem Theater:

Puppentheater Luna e.V.
Schipkauer Straße 23
01968 Hörlitz

und einem Veranstalter. Gastspielverträge zwischen dem Theater und einem Veranstalter werden immer schriftlich abgeschlossen und basieren auf den vorausgegangenen Verhandlungen und/oder Annahme eines Angebotes.

§2.1 - Gastspielvertrag

Im Gastspielvertrag werden die für die Durchführung des Gastspiels erforderlichen bühnentechnischen und räumlichen Voraussetzungen, die konkrete Spielsituation sowie die vereinbarten Aufbau-, Vorstellungs- und Abbauzeiten verbindlich festgelegt. Die Einhaltung dieser Voraussetzungen und Zeiten durch den Veranstalter ist Voraussetzung für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung durch das Theater.


§3 - Preise, Zahlung, Fälligkeit

Mit der vertraglich verbindlichen Buchung des Theaters durch den Veranstalter wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Gastspielgage fällig. Die Anzahlung ist nach Zusendung der entsprechenden Anzahlungsrechnung innerhalb der in der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu entrichten. Die verbleibenden 50 % der vereinbarten Gastspielgage werden nach vollständiger Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung durch das Theater und nach Zugang der entsprechenden Rechnung fällig. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 5 Werktagen nach Rechnungseingang ohne Abzug zu zahlen. Das Theater ist gemäß § 4 Nr. 20a UStG von der Umsatzsteuer befreit. Die vereinbarte Gastspielgage wird daher ohne Ausweis von Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.


§4 - Widerruf

Das Widerrufsrecht ist nach dem Vertragsabschluss nur durch gegenseitige Übereinkunft oder das Eintreten höherer Gewalt möglich. Alles Weitere regelt der Gastspielvertrag.

§4.1 - Widerrufsfolgen

Wenn ein Gastspielvertrag nach Abschluss, ohne zwingenden Grund, von einer Partei widerrufen wird, wird eine Konventionalstrafe in Höhe des vereinbarten Honorars fällig. Alles Weitere regelt der Gastspielvertrag.


§5 - Gerichtstand

Gerichtstand ist Senftenberg.